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Der Verlag Boosey & Hawkes Bote & Bock GmbH liefert mietweise das umseitig bezeichnete Aufführungsmaterial zu nachstehenden Bedingungen, die mit Annahme der Lieferung anerkannt werden. Andernfalls hat der Vertragspartner die Lieferung binnen 3 Werktagen ungenutzt zurückzugeben.

Das Material darf nur für die auf der Vorderseite vermerkten Zwecke verwendet werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Material einschließlich damit verbundenem Ansichtsmaterial weder in Auszügen, noch in Bearbeitungen zu benutzen oder benutzen zu lassen, es weder ganz noch teilweise abzuschreiben oder anderweitig zu vervielfältigen, auch nicht einem anderen, gegen Entgelt oder unentgeltlich, ganz oder teilweise zu irgendwelchen Zwecken in irgendeiner Form zu überlassen, zu verleihen oder zu vermieten; insbesondere gilt als dem Zweck dieses Mietreverses nicht entsprechend und ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verlages verboten: die Benutzung für Tonbildaufnahmen, Aufnahmen zur Wiedergabe auf Abspielgeräten, digitale Speicherung, Übermittlung, Zurverfügungstellung, Wahrnehmbarmachung, Rundfunkübertragung, Fernsehaufzeichnung und -sendung usw. Sollte der Verlag einer zusätzlichen Verwertung zustimmen, sind eine gesonderte Mietgebühr sowie ggf. weitere Lizenzgebühren zu zahlen.

Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Er trägt ebenfalls eventuelle Beschaffungskosten, insbesondere aus Übersee. Das Aufführungsmaterial ist nach Empfang auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen müssen dem Verlag innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist können keine Beanstandungen mehr berücksichtigt werden; entstehende Versandkosten für Ersatz- bzw. Austauschlieferungen gehen dann zu Lasten des Veranstalters. Zusätzlich kann ein Aufwandsersatz i. H. v. € 50 zzgl. MwSt. erhoben werden.

Das Aufführungsmaterial ist vollständig und im empfangenen Zustand auf Kosten und Gefahr des Veranstalters so rechtzeitig zurückzugeben, dass es dem Verlag zum umseitig angegebenen Rückgabedatum für weitere Verwendung zur Verfügung steht. Dem Veranstalter wird für die Versicherung des Materials auf Wunsch dessen Wiederbeschaffungswert mitgeteilt.

Ist das Material nicht bis zum vereinbarten Rückgabedatum eingegangen, kann der Verlag für jeden angefangenen neuen Monat 50% des Mietentgelts zusätzlich berechnen. Vorstehendes gilt analog für Aufführungsmaterial zu Bühnenwerken, das für Spielzeiten o. ä. Zeiträume vermietet wird. Die hälftige zusätzliche Mietgebühr wird auf einen anteiligen Monatspreis bezogen. Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass das Material zum Ende der Vertragslaufzeit vor der Spielzeitpause retourniert wird.

Verlorene, stark beschädigte oder über das übliche Maß z. B. durch Einzeichnungen abgenutzte und unbrauchbar gewordene Stücke sind dem Verlag zum Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen. Zusätzlich kann ein Aufwandsersatz i. H. v. € 50 zzgl. MwSt. erhoben werden.

Das Recht der öffentlichen Aufführung ist nicht Gegenstand des Reverses, sondern muss von der GEMA bzw. der VG Musikedition erworben werden. Die Meldung der Aufführung/en an die Verwertungsgesellschaft muss unter Angabe aller am Werk Berechtigten erfolgen (Komponist, Verlag, ggf. Bearbeiter, Textdichter, Übersetzer, Herausgeber). Bei nicht ordnungsgemäßer Anmeldung haftet der Veranstalter dem Verlag in Höhe der entgangenen Aufführungsvergütung, soweit keine Bestimmungen der Verwertungsgesellschaft entgegenstehen. Bei Aufführungen im Ausland sind die dortigen Gesellschaften zu unterrichten. Sollten solche nicht existieren, ist mit dem Verlag eine gesonderte Vereinbarung über die Abgeltung der Aufführungsrechte und deren Vergütung zu treffen.

Aufführungen dramatisch-musikalischen Charakters, wie z. B. Vertanzungen, mimisch-gestische Darstellungen, egal ob mit oder ohne Kostüme und/oder mit/ohne Szenarium gestaltet, unterliegen dem „Großen Recht“ und sind nicht Gegenstand des Reverses. Vielmehr ist der vorherige Abschluss eines Aufführungsvertrages mit dem Verlag erforderlich.

Soweit vom Verlag erhältlich, verpflichtet sich der Veranstalter in diesem Fall, Textbücher zu Verkaufszwecken zu beziehen und zum festgesetzten Ladenpreis anzubieten. Der Abdruck des Textes, seine Vervielfältigung, Verbreitung oder Wahrnehmbarmachung, vollständig oder teilweise, ist ohne Zustimmung des Verlages nicht gestattet.

Der Verlag hat Anspruch auf je zwei Freikarten der 1. oder 2. Preiskategorie pro Aufführung, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen worden sind. Der Veranstalter hat bis spätestens zwei Wochen nach der Aufführung 2 Exemplare des Programms kostenlos an den Verlag zu senden.

Von Terminverschiebungen oder Ausfall der Aufführung/en ist der Verlag spätestens am ersten auf den vorgesehenen Termin folgenden Werktag zu unterrichten. Bei Ausfall ist das Material unverzüglich zurückzusenden. Die umseitig genannte Ausfallgebühr wird erhoben. Unterbleibt die Benachrichtigung und die vollständige Rücksendung des Materials, ist das Mietentgelt in voller Höhe zu entrichten.

Für den Fall, dass Rechnungen durch Versäumen oder Verschulden des Vertragspartners nachträglich auf einen Dritten umgeschrieben werden müssen, berechnet der Verlag einen Aufwandsersatz i. H. v. € 30 zzgl. MwSt., der im Zweifel zu Lasten des hier unterzeichneten Mieters geht.

Jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bedingungen unterliegt der umseitig genannten Vertragsstrafe. Eventuelle Schadenersatzansprüche wie z. B. Miet- und weitere Gebühren für nicht genehmigte Verwertungen bleiben unberührt, ebenso Ansprüche auf Ersatz der Wiederbeschaffungskosten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle etwaig sich ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. Der vereinbarte Gerichtsstand gilt nur für Vollkaufleute. Für alle übrigen Personen gilt dieser Gerichtsstand für das Mahnverfahren. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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